EU Data Act: Ihre Daten – Ihre Kontrolle
Gültig ab: 12. September 2025 (Regulation (EU) 2023/2854) – EU-weit anwendbar.
Worum geht’s?
Vernetzte Fahrzeuge erzeugen während der Nutzung Daten (z. B. Zustands-, Nutzungs- oder Standortdaten). Der EU Data Act stärkt Ihre Rechte, diese Daten einzusehen und auf Wunsch mit Dritten zu teilen (z. B. Werkstatt, Versicherer). Digitale Strategie Europa
Ihre Rechte im Überblick
- Zugang: Sie können kostenfrei die von Ihrem Fahrzeug erzeugten Daten erhalten.
- Format: Bereitstellung strukturiert & maschinenlesbar; soweit technisch machbar laufend/(nahe) Echtzeit.
- Teilen: Auf Ihre Weisung stellt der Datenhalter Ihre Daten ohne unangemessene Verzögerung einem benannten Dritten
Vor Vertragsabschluss (Info durch uns)
Bevor Sie kaufen/leasen, informieren wir Sie per Link zum Hersteller über: Datenkategorien, Verfügbarkeit/Echtzeit, Formate, Speicher-/Aufbewahrung und Abrufwege/Portale.
Wer ist verantwortlich?
- Datenhalter (meist Hersteller/Telematikdienst) stellt den Zugang bereit.
- Verkaufsstelle (wir) verlinkt diese Infos vor Vertragsabschluss und unterstützt bei Anfragen.
So erhalten Sie Zugriff
In der Regel über Hersteller-Kundenportale/Apps oder – je nach Marke – über ein separates Datenportal. (Links siehe unten.)
Informationen zum EU Data Act der spezifischen Hersteller.
Ford: Informationen zum EU Data Act von Ford
Jaguar: Informationen zum EU Data Act von Jaguar
KIA: Informationen zum EU Data Act von KIA
Landrover: Informationen zum EU Data Act von Landrover
Opel: Informationen werden von Opel/Stellantis bereitgestellt
Peugeot: Informationen werden von Peugeot/Stellantis bereitgestellt
Suzuki: Informationen zum EU Data Act von Suzuki