EU Data Act: Ihre Daten – Ihre Kontrolle

Gültig ab: 12. September 2025 (Regulation (EU) 2023/2854) – EU-weit anwendbar.

Worum geht’s?
Vernetzte Fahrzeuge erzeugen während der Nutzung Daten (z. B. Zustands-, Nutzungs- oder Standortdaten). Der EU Data Act stärkt Ihre Rechte, diese Daten einzusehen und auf Wunsch mit Dritten zu teilen (z. B. Werkstatt, Versicherer). Digitale Strategie Europa

Ihre Rechte im Überblick

  • Zugang: Sie können kostenfrei die von Ihrem Fahrzeug erzeugten Daten erhalten.
  • Format: Bereitstellung strukturiert & maschinenlesbar; soweit technisch machbar laufend/(nahe) Echtzeit.
  • Teilen: Auf Ihre Weisung stellt der Datenhalter Ihre Daten ohne unangemessene Verzögerung einem benannten Dritten

Vor Vertragsabschluss (Info durch uns)
Bevor Sie kaufen/leasen, informieren wir Sie per Link zum Hersteller über: Datenkategorien, Verfügbarkeit/Echtzeit, Formate, Speicher-/Aufbewahrung und Abrufwege/Portale.

Wer ist verantwortlich?

  • Datenhalter (meist Hersteller/Telematikdienst) stellt den Zugang bereit.
  • Verkaufsstelle (wir) verlinkt diese Infos vor Vertragsabschluss und unterstützt bei Anfragen.

So erhalten Sie Zugriff
In der Regel über Hersteller-Kundenportale/Apps oder – je nach Marke – über ein separates Datenportal. (Links siehe unten.)

 

Informationen zum EU Data Act der spezifischen Hersteller.

Ford: Informationen zum EU Data Act von Ford

Jaguar: Informationen zum EU Data Act von Jaguar

KIA: Informationen zum EU Data Act von KIA

Landrover: Informationen zum EU Data Act von Landrover

Opel: Informationen werden von Opel/Stellantis bereitgestellt

Peugeot: Informationen werden von Peugeot/Stellantis bereitgestellt

Suzuki: Informationen zum EU Data Act von Suzuki